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Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 letzter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte, die das Vereinigte Königreich mitgeteilt hat und die im Anhang zu diesem Beschluss enthalten sind, erfüllt.
Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 vierter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte erfüllt, für die das Vereinigte Königreich seine Beteiligung…
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 3 des Protokolls Nr. 36 nimmt das Vereinigte Königreich an der Annahme dieses Beschlusses teil und ist an ihn gebunden —
In Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 wird dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit eingeräumt, dem Rat mitzuteilen, dass es sich an den vorgenannten…
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den im Anhang zu diesem Beschluss enthaltenen Rechtsakten sollte daher bestätigt werden —
Nach Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 kann das Vereinigte Königreich mitteilen, dass es sich an Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte…
Die weiter gehenden Verpflichtungen nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses stehen im Einklang mit der Erreichung der in Artikel 1 des Protokolls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.