Erwägungsgrund 7 32014D0858BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (2014/858/EU)
Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 letzter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte, die das Vereinigte Königreich mitgeteilt hat und die im…
Erwägungsgrund 3 32014D0857BESCHLUSS DES RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte, und zur Änderung der Beschlüsse 2000/365/EG und 2004/926/EG (2014/857/EU)
In Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 wird dem Vereinigten Königreich die Möglichkeit eingeräumt, dem Rat mitzuteilen, dass es sich an den vorgenannten…
Erwägungsgrund 9 32014D0837BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung der unmittelbaren finanziellen Folgen der Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/837/EU)
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 Unterabsatz 3 des Protokolls Nr. 36 nimmt das Vereinigte Königreich an der Annahme dieses Beschlusses teil und ist an ihn gebunden —
Erwägungsgrund 3 32014D0858BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen (2014/858/EU)
Nach Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 kann das Vereinigte Königreich mitteilen, dass es sich an Rechtsakten beteiligen möchte, die für das Vereinigte…
Erwägungsgrund 3 32016D0809Nach Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 kann das Vereinigte Königreich dem Rat mitteilen, dass es sich an Rechtsakten beteiligen möchte, die für das…
Erwägungsgrund 4 32014D0836BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 zur Bestimmung von Folge- und Übergangsmaßnahmen in Bezug auf die Beendigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland an bestimmten Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden (2014/836/EU)
Das Vereinigte Königreich hat angezeigt, dass es beabsichtigt mitzuteilen, dass es sich an einigen der oben genannten Rechtsakte beteiligen möchte.