Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Beschluss 2012/699/GASP ist für die Projekte im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 eine Durchführungszeit von 24 Monaten ab dem Abschluss des Finanzierungsabkommens gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen.
Im Beschluss 2013/726/GASP ist für das in Artikel 1 Absatz 2 jenes Beschlusses genannte Projekt eine Durchführungszeit von 12 Monaten — ab dem Abschluss des…
Der Absatz unter Nummer 3 des Anhangs erhält folgende Fassung: „Die Dauer der Durchführung der Projekte wird auf insgesamt 36 Monate geschätzt.“
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarung oder sechs Monate nach dem…
Er gilt bis 24 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsabkommen oder sechs Monate nach Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb…
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 24 Monate nach Abschluss der entsprechenden Finanzierungsabkommen gemäß Artikel 4 Absatz 3 oder sechs Monate nach dem…
Die Durchführung der Projekte erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach dem Datum, an dem der Mitgliedstaat dem Begünstigten mitgeteilt hat, dass das Projekt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.