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Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die noch bestehenden Vorbehalte gemäß dem Beschluss 98/685/EG aufzuheben, sobald die in Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses genannte Änderung von Anhang I des Übereinkommens nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 4 des Übereinkommens in Kraft tritt.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die zur Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Artikel 6 Absatz 3 des Geänderten Übereinkommens…
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde nach Artikel 35 des Übereinkommens im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), im Namen der Union die in Artikel 38 Absatz 1 des Übereinkommens…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist/sind, im Namen der Union das Abkommen unter Vorbehalt seines Abschlusses zu…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist/sind, das Übereinkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), die Notifizierung nach Artikel 14 des Protokolls im Namen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.