Erwägungsgrund 2 32018D0061
Durch die ausgehandelte Änderung des Abkommens (im Folgenden „Änderung 1“) werden die Bereiche der Zusammenarbeit gemäß dem Abkommen, in denen die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsfeststellungen und Zulassungen erfolgen kann, ausgeweitet, sodass eine optimierte Nutzung von Ressourcen und entsprechende Kosteneinsparungen erreicht werden können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit im Luftverkehr aufrechterhalten wird.