Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 26 Absatz 4 des Übereinkommens tritt jede Änderung von Anhang I des Übereinkommens für diejenigen Vertragsparteien des Übereinkommens, die keine Einwände notifiziert haben, zwölf Monate, nachdem der Exekutivsekretär die Änderung nach ihrer Annahme auf der Konferenz der Vertragsparteien mit Neunzehntelmehrheit der auf der Tagung anwesenden und abstimmenden Vertragsparteien an die Vertragsparteien weitergeleitet hat, in Kraft, sofern mindestens sechzehn Vertragsparteien keine Einwände notifiziert haben.
Gemäß Artikel 31 des Übereinkommens — in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung — tritt jede Änderung des Anhangs A zwölf Monate, nachdem sie auf…
Für das Verfahren zur Änderung des Übereinkommens selbst und seiner Anhänge gelten folgende Bestimmungen: 1. Jede Vertragspartei kann eine oder mehrere…
Nach Artikel X des Abkommens treten Änderungen der Anhänge neunzig Tage nach der Tagung der Vertragsparteien, auf der sie angenommen wurden, für alle…
Für jede Vertragspartei, die dieses Übereinkommen ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet, es ratifiziert oder ihm beitritt, nachdem fünf Mitglieder oder…
Nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer vi des Übereinkommens von Barcelona wird eine Änderung der Anhänge nach Ablauf einer von den betreffenden Vertragsparteien bei…
Jede Vertragspartei kann bei Unterzeichnung dieses Übereinkommens ohne Vorbehalt der Ratifikation oder bei Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.