Erwägungsgrund 4 32014D0899
Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte nimmt der Rat alle Anpassungen vor, die aufgrund des Beitritts Kroatiens zu diesen Übereinkünften und Protokollen erforderlich sind, und veröffentlicht die angepassten Texte im Amtsblatt der Europäischen Union —