Erwägungsgrund 2 32014D0901
Am 20. Oktober 2014 hat sich der Rat darauf verständigt, die Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoff und Additiven dazu an bzw. nach Syrien zu verbieten, da sie von der Luftwaffe des Assad-Regimes bei wahllosen Luftangriffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.