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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen beträgt 3 561 257,06 EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des Gesamtprojekts belaufen sich auf 4 129 393,06 EUR, die durch Kofinanzierung bereitgestellt werden sollen.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Unionsverfahren und -vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung des in Absatz 1 genannten Beitrags der Union. Hierzu schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem UNODA. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass das UNODA dafür Sorge trägt, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach dem 15. Dezember 2014 zu schließen. Sie unterrichtet innerhalb von zwei Wochen nach der Unterzeichnung den Rat und den Hohen Vertreter über eventuell dabei auftretende Schwierigkeiten sowie über den Zeitpunkt, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.