Erwägungsgrund 2 32014D0095
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1 Mrd. EUR in Anspruch genommen werden kann.