Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (2014/95/EU)
In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
Erwägungsgrund 3 32014D0095
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