Erwägungsgrund 12 32015D1023
Die Mitgliedstaaten, die den Beitritt Andorras noch nicht angenommen haben, sollten somit ermächtigt werden, im Interesse der Union ihre Erklärungen über die Annahme des Beitritts Andorras gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses zu hinterlegen. Das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Slowakische Republik und die Republik Finnland, die den Beitritt Andorras zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits angenommen haben, sollten keine neuen Erklärungen über die Annahme hinterlegen, da die vorhandenen Erklärungen völkerrechtlich weiterhin gelten.