Erwägungsgrund 6 32015D1023
Als beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung kann ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten betrachtet werden.
Als beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung kann ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union und Drittstaaten betrachtet werden.