Erwägungsgrund 12 32015D1026Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Polens korrigiert worden und die Entscheidung 2009/589/EG sollte daher aufgehoben werden.
Art. 1 32024D2133BESCHLUSS (EU) 2024/2133 DES RATES vom 26. Juli 2024 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Polen
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Polen wegen Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht.
Erwägungsgrund 4 32015D1026Am 10. Dezember 2013 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV fest, dass das Land keine wirksamen Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlung des Rates…
Art. 1 32016D1023BESCHLUSS (EU) 2016/1023 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/289/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Slowenien
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass Sloweniens übermäßiges Defizit korrigiert worden ist.
Erwägungsgrund 4 32024D2133BESCHLUSS (EU) 2024/2133 DES RATES vom 26. Juli 2024 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Polen
Nach Artikel 126 Absatz 5 AEUV hat die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat eine Stellungnahme vorzulegen und den Rat zu unterrichten, wenn sie der…