Erwägungsgrund 1 32016D1023
Mit dem Beschluss 2010/289/EU des Rates hat der Rat am 2. Dezember 2009 auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgestellt, dass ein übermäßiges Defizit in Slowenien bestand. Der Rat stellte fest, dass für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 5,9 % des BIP geplant war, das damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % liegen sollte. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand sollte sich 2009 den Planungen zufolge auf 34,2 % des BIP belaufen und somit unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben.