Erwägungsgrund 2 32015D1026
Am selben Tag richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission eine Empfehlung an Polen mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2012 zu beenden.