Erwägungsgrund 3 32015D1030
Am 9. Oktober 2014 erließ der Rat einen Beschluss, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen mit der Demokratischen Republik Timor-Leste über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen.