Art. 1 32015D1075
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1 111 572 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von Buonotourist rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1 111 572 EUR, die die Italienische Republik unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von Buonotourist rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.