Art. 6 32016D1700BESCHLUSS (EU) 2016/1700 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.15836 (2012/C) (ex NN 34/2000 und NN 34A/2000) (AMA-Marketingmaßnahmen) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1972) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Die in Artikel 2 genannte Beihilfe wird sofort und tatsächlich zurückgefordert. Österreich stellt sicher, dass diesem Beschluss innerhalb von vier Monaten nach…
Art. 3 32015D1877BESCHLUSS (EU) 2015/1877 DER KOMMISSION vom 20. April 2015 über die den Unternehmen S.C. Termoelectrica S.A. und S.C. Electrocentrale Deva S.A. von Hidroelectrica of Romania in Rechnung gestellten Tarife — SA.33475 (12/C) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2648) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 1 genannten Beihilfen werden sofort in wirksamer Weise zurückgefordert. Rumänien stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten…
Art. 3 Abs. 2 32015D1074BESCHLUSS (EU) 2015/1074 DER KOMMISSION vom 19. Januar 2015 zu der von Italien durchgeführten staatlichen Beihilfe SA.35842 (2014/C) (ex 2012/NN) Zusätzliche Ausgleichsleistungen zugunsten von CSTP für die Erbringung von Gemeinwohldienstleistungen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015)74) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Italienische Republik stellt sicher, dass dieser Beschluss innerhalb von vier Monaten nach seiner Bekanntgabe umgesetzt wird.
Art. 3 Abs. 1 32017D0365BESCHLUSS (EU) 2017/365 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.36387 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2013/CP), die Spanien dem Valencia Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft), dem Hércules Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) und dem Elche Club de Fútbol Sociedad Anónima Deportiva (Sport-Aktiengesellschaft) gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4060) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 1 genannte Beihilfe wird sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.
Art. 4 Abs. 1 32016D0285BESCHLUSS (EU) 2016/285 DER KOMMISSION vom 6. November 2015 über die von der Französischen Republik durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38545 2014/C (ex 2014/NN) zugunsten von Mory-Ducros SAS und MoryGlobal (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7523) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 1 genannte Beihilfe wird sofort in wirksamer Weise zurückgefordert.