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Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die Zusammensetzung der Organe dar.
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Ausschusses der Regionen angenommen und stellt keinen Präzedenzfall für die…
Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der…
Das derzeitige Gleichgewicht in der Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sollte nach Möglichkeit gewahrt bleiben, da es im Zuge…
Dieser Beschluss wird unbeschadet der Artikel 15 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die zu ihrer Durchführung…
Um die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß Artikel 23 der Beitrittsakte Kroatiens bis zum Ende der Amtszeit der…
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.