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Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der Diskrepanz zwischen der Gesamtzahl der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die im Zuge mehrerer Regierungskonferenzen zustande gekommen ist, und der in Artikel 301 des AEUV festgelegten Höchstzahl von Mitgliedern.
Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um eine Übergangsregelung, da er zur Klärung einer speziellen rechtlichen Frage angenommen wird, nämlich der…
Gemäß Artikel 301 AEUV beschließt der Rat über die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Der Ausschuss hat höchstens 350…
Dieser Beschluss wird im Zusammenhang mit den besonderen Umständen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses angenommen und stellt keinen…
In der Regel sollte der Rat der Aufseher seinen Beschluss mit einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz treffen, dass jedes Mitglied eine Stimme hat. Für Rechtsakte…
Artikel 300 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) legt die Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und…
In der Regel sollte der Rat der Aufseher seinen Beschluss mit einfacher Mehrheit nach dem Grundsatz treffen, dass jedes Mitglied über eine Stimme verfügt. Für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.