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Um die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß Artikel 23 der Beitrittsakte Kroatiens bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Mitglieder beibehalten zu können, sollte dieser Beschluss erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten —
Um die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen im Einklang mit Artikel 24 der Beitrittsakte Kroatiens bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Mitglieder…
Um die rechtzeitige Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VS im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union…
Dieser Beschluss sollte am 1. Januar 2010 in Kraft treten, da mit diesem Datum eine neue Amtszeit der Ausschussmitglieder beginnt —
Damit Kontinuität und Effizienz der Arbeit des Ausschusses gewährleistet sind, sollten die mit dem Beschluss 2009/985/EU der Kommission ernannten Mitglieder so…
Das derzeitige Gleichgewicht in der Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sollte nach Möglichkeit gewahrt bleiben, da es im Zuge…
Die mit Wirkung vom 30. November 2005 ernannten Mitglieder des Überwachungsausschusses haben das Ende ihrer maximalen Amtszeit erreicht. Im Einklang mit Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.