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Um die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen im Einklang mit Artikel 24 der Beitrittsakte Kroatiens bis zum Ende der Amtszeit der derzeitigen Mitglieder beibehalten zu können, sollte dieser Beschluss erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten —
Um die Zusammensetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß Artikel 23 der Beitrittsakte Kroatiens bis zum Ende der Amtszeit der…
Um die rechtzeitige Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VS im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union…
Das derzeitige Gleichgewicht in der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen sollte nach Möglichkeit gewahrt bleiben, da es im Zuge mehrerer…
Damit Kontinuität und Effizienz der Arbeit des Ausschusses gewährleistet sind, sollten die mit dem Beschluss 2009/985/EU der Kommission ernannten Mitglieder so…
Der Rat hat am 24. Januar 2006 den Beschluss 2006/116/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom…
Die Mitglieder, die im Einklang mit dem Beschluss 95/320/EG mit dem Beschluss 2009/985/EU ernannt wurden, bleiben nach dem vorliegenden Beschluss so lange im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.