Erwägungsgrund 1 32015D1211
Am 29. Januar 1996 stellte die Regierung der Republik Kasachstan einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „Übereinkommen von Marrakesch“) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.