Art. 4 Abs. null 32017D0070BESCHLUSS (EU) 2017/70 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.37185 (2015/C) (ex 2013/N), die Spanien zur Finanzierung des Testzentrums für Hochgeschwindigkeitszüge in Antequera (CEATF) gewährt und teilweise durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4573) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
3. Die Zinsen werden nach Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission anhand der Zinseszinsformel berechnet. Der Rückforderungsbetrag umfasst…
Art. 5 32016D1700BESCHLUSS (EU) 2016/1700 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.15836 (2012/C) (ex NN 34/2000 und NN 34A/2000) (AMA-Marketingmaßnahmen) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1972) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Österreich fordert die in Artikel 2 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe von den Empfängern zurück. Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die…
Art. 5 Abs. 2 32017D2337BESCHLUSS (EU) 2017/2337 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2017 über die für die Bereitstellung fachlicher Hilfe im Agrarsektor sowie für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse nach dem Milch- und Fettgesetz aufgewendeten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 (2012/NN)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3487) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Zeitpunkt, ab dem die Beihilfen den Begünstigten zur Verfügung standen, bis zu deren tatsächlicher…
Art. 3 Abs. 2 32019D0056BESCHLUSS (EU) 2019/56 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach Paragraf 19 StromNEV (Bekannt gegegben unter Aktenzeichen C(2018) 3166) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Zeitpunkt, ab dem die Beihilfen den Empfängern zur Verfügung standen, bis zu deren tatsächlicher…
Art. 2 Abs. 3 32017D0502BESCHLUSS (EU) 2017/502 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2015 über die staatliche Beihilfe der Niederlande SA.38374 (2014/C) (ex 2014/NN) zugunsten von Starbucks (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2015) 7143) (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Tag, an dem die Beihilfe den Empfängern zur Verfügung gestellt wurde, bis zur tatsächlichen Rückzahlung…