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Am 11. Juli 2014 leitete die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 eine Untersuchung im Hinblick auf die Manipulation von Statistiken in Spanien ein. Die vorläufigen Feststellungen der Untersuchung wurden Spanien wie im Delegierten Beschluss 2012/678/EU vorgesehen am 19. Februar 2015 zur Stellungnahme übermittelt. Spanien legte seine Bemerkungen zu den vorläufigen Feststellungen rechtzeitig vor.
Am 7. Mai 2015 verabschiedete die Kommission einen Bericht über die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 durchgeführte Untersuchung im Hinblick auf die…
Auch sollte Spanien im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Rates der Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss einen Bericht…
Die Bemerkungen der Kommission, die Berechnungsweise für die beihilfefähigen Kosten und die Schlussfolgerungen sind Spanien am 1. Juli 2009 schriftlich…
Gegen Spanien wird eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. EUR für die Verfälschung der Darstellung von Daten zum öffentlichen Defizit aufgrund schwerwiegender…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe e des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.