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Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe a des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss gezogen, dass die Verfälschung der Darstellung der Daten aufgrund des begrenzten Einflusses auf das Defizit Spaniens keine nennenswerten Auswirkungen auf die Funktionsweise der gestärkten wirtschaftspolitischen Steuerung der Union hatte. Außerdem gelangt der Bericht zu dem Schluss, dass die Meldung der korrekten Zahlen kurz nach der Veröffentlichung der unrichtigen Defizitdaten für Spanien im April 2012 erfolgte, so dass die Defizitdaten für Spanien noch 2012 revidiert werden konnten. Diese Aspekte rechtfertigen eine Ermäßigung der Geldbuße.
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe e des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss…
In ihrem Bericht gelangte die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass einer staatlichen Stelle in Spanien, der regionalen Prüfungsbehörde der Autonomen…
Gegen Spanien wird eine Geldbuße in Höhe von 18,93 Mio. EUR für die Verfälschung der Darstellung von Daten zum öffentlichen Defizit aufgrund schwerwiegender…
Angesichts des mit Gründen versehenen Antrags Spaniens und unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte, insbesondere der von der spanischen Regierung seit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.