Erwägungsgrund 15 32012D0602BESCHLUSS Nr. 602/2012/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zwecks Ausdehnung des geografischen Tätigkeitsbereichs der EBWE auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
Die Änderungen des Übereinkommens sollten daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 11 32015D1340BESCHLUSS (EU) 2015/1340 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Die Vereinbarung sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2400BESCHLUSS (EU) 2015/2400 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Art. 1 32015D1339Die in Doha beschlossene Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, die am 8. Dezember 2012 in Doha…
Erwägungsgrund 8 32017D1757BESCHLUSS (EU) 2017/1757 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Annahme — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die Änderung sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2469BESCHLUSS (EU) 2015/2469 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet werden.