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Nach Artikel 17 des Vertrags über den Waffenhandel muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel von dem vorläufigen, nach Artikel 18 des Vertrags eingerichteten Sekretariat eine Konferenz der Vertragsstaaten einberufen werden. Die Konferenz der Vertragsstaaten muss auf ihrer ersten Tagung, die vom 24. bis 27. August 2015 stattfindet, ihre Geschäftsordnung durch Konsens beschließen.
Der Standpunkt zur Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel, der im Namen der Union auf der vom 24. bis 27. August…
In Bezug auf die Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel, die auf der ersten Tagung der Konferenz vom 24. bis 27.…
Am 7. November 2012 hat der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Entwurf einer Resolution mit dem Titel „Der Vertrag über den…
Die Konferenz der Vertragsparteien muss unter anderem die Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel überprüfen, Empfehlungen zur Durchführung und…
Am 12. Januar 2010 hat die VN-Generalversammlung die Resolution 64/48 mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ verabschiedet und darin beschlossen,…
Folglich sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.