Erwägungsgrund 5 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Eine rechtsverbindliche Übereinkunft über den höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standard für die Verbringung und Kontrolle von Waffen betrifft…
Art. 1 Abs. 2 32015D1388Bezüglich der Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, werden die Mitgliedstaaten, die Vertragsstaaten des Vertrags über den…
Erwägungsgrund 4 32016D1749BESCHLUSS (EU) 2016/1749 DES RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme seiner Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich des Dritten Teils Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
Die Union verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf eine Reihe von Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen…
Erwägungsgrund 6 32016D0455BESCHLUSS (EU) 2016/455 DES RATES vom 22. März 2016 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Union über die Elemente des Entwurfs eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen betreffend die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Die Angelegenheiten, die Gegenstand der Verhandlungen sind, können sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fallen —
Erwägungsgrund 5 32010D0321BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2010 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (2010/321/EU)
Einige Bestimmungen des Übereinkommens fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union in Bezug auf die Angleichung der Sozialversicherungssysteme.
Erwägungsgrund 2 32016D0367BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES vom 4. März 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
Das Abkommen betrifft Bereiche, die in die Zuständigkeit sowohl der Union als auch der Mitgliedstaaten fallen.