Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Konferenz der Vertragsparteien muss unter anderem die Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel überprüfen, Empfehlungen zur Durchführung und Wirkungsweise des Vertrags prüfen und beschließen und Fragen prüfen, die sich aus der Auslegung des Vertrags ergeben, und sie kann Änderungen des Vertrags prüfen. Ihre Geschäftsordnung regelt, wie die Konferenz der Vertragsstaaten arbeitet und Entscheidungen trifft, einschließlich in Bezug auf Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Daher ist ihre Geschäftsordnung als ein rechtswirksamer Akt im Sinne des Artikels 218 Absatz 9 AEUV anzusehen.
Bezüglich der Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, werden die Mitgliedstaaten, die Vertragsstaaten des Vertrags über den…
Folglich sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags…
In Bezug auf die Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über den Waffenhandel, die auf der ersten Tagung der Konferenz vom 24. bis 27.…
Nach Artikel 17 des Vertrags über den Waffenhandel muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel von dem vorläufigen, nach…
Einige Bestimmungen des Vertrags über den Waffenhandel betreffen Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, weil sie in den…
Artikel 10 Absatz 4 des Abkommens sieht vor, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Geschäftsordnung ist für die Organisation der Arbeit des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.