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Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung der Vorbereitungen für eine Konferenz der Vereinten Nationen zum Vertrag über den Waffenhandel, um sicherzustellen, dass sie möglichst viele Seiten einschließt und in der Lage ist, konkrete Empfehlungen zu den Elementen des künftigen Vertrags über den Waffenhandel abzugeben; — Unterstützung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bei der Entwicklung und Verbesserung nationaler und regionaler Sachkompetenz bei der Durchführung wirksamer Kontrollen von Waffentransfers, um zu gewährleisten, dass ein künftiger Vertrag über den Waffenhandel bei seinem Inkrafttreten möglichst wirksam ist.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union folgendes Projekt durch: — Ausrichtung von sieben Regionalseminaren, einer Eröffnungsveranstaltung, einer Abschlussveranstaltung und bis zu drei Nebenveranstaltungen und Verbreitung der Ergebnisse. Eine ausführliche Beschreibung des oben genannten Projekts ist im Anhang enthalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses der…
Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels führt die Union die folgenden Maßnahmen durch: — Entwicklung des Systems zur Unterstützung der Umsetzung des…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union die folgenden Maßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang…
Zur Verwirklichung der vorgenannten Ziele führt die EU folgendes Projekt durch: — Durchführung einer Eröffnungsveranstaltung, von sechs regionalen Seminaren und…
Zur Verwirklichung der Ziele gemäß Absatz 1 führt die Union folgende Projekte durch: Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.
Die Union verfolgt die in Absatz 1 genannten Ziele durch die nachstehend aufgeführten Projektaktivitäten: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.