Erwägungsgrund 2 32015D1420
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß Beschluss 2014/295/EU des Rates, Beschluss 2014/668/EU des Rates und Beschluss 2014/691/EU des Rates vorläufig angewandt.
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen gemäß Beschluss 2014/295/EU des Rates, Beschluss 2014/668/EU des Rates und Beschluss 2014/691/EU des Rates vorläufig angewandt.