Beschluss (EU) 2015/1420 des Rates vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, um eine Liste von Prioritäten für gemeinsame Arbeiten auf Sektorbasis zu erstellen, durch die die Umsetzung des Abkommens vorbereitet und erleichtert wird; diese ist von dem im Rahmen des Abkommens eingesetzten Assoziationsrat zu verabschieden.
Erwägungsgrund 3 32015D1420
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