Art. 1 32015D1469
Die Gesellschafterdarlehen, die der Flughafen Leipzig/Halle GmbH gewährt wurden, stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Die Gesellschafterdarlehen, die der Flughafen Leipzig/Halle GmbH gewährt wurden, stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.