Erwägungsgrund 1 32015D1565
Unter der Bedingung, dass die geltenden verbindlichen Rechtsakte der Union über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen eingehalten werden, sind Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela führen, seit vielen Jahrzehnten in den Unionsgewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana tätig.