Erwägungsgrund 3 32015D1565
Dieser Beschluss soll den Beschluss 2012/19/EU des Rates, der durch das Urteil des Gerichtshofs vom 26. November 2014 für nichtig erklärt wurde, ersetzen, wobei seine Wirkungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Beschlusses innerhalb eines angemessenen Zeitraums fortgelten. Da die Erklärung der Bolivarischen Republik Venezuela bereits gemeldet wurde, ist keine erneute Meldung erforderlich —