Art. 2 32015D1582BESCHLUSS (EU) 2015/1582 DER KOMMISSION vom 17. Juli 2013 zu den von Lettland durchgeführten Maßnahmen SA.30704-12/C (ex NN 53/10) zugunsten der Latvian Mortgage and Land Bank SA — „Geschäftsbanksparte“ (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4406) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 3 32015D1091BESCHLUSS (EU) 2015/1091 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2014 über die Massnahmen Lettlands SA.34191 (2012/C) (ex 2012/NN) (ex 2012/CP) zugunsten von A/S Air Baltic Corporation (airBaltic) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4552) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32026D1031BESCHLUSS (EU) 2026/1031 DER KOMMISSION vom 23. April 2026 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2558) (Nur der lettische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32022D2426BESCHLUSS (EU) 2022/2426 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Lettland vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8718) (Nur der lettische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
Art. 2 32025D1056BESCHLUSS (EU) 2025/1056 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2933) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.