Art. 2 32026D2114BESCHLUSS (EU) 2026/2114 DER KOMMISSION vom 7. April 2026 über die staatliche Beihilfe SA.44678 (2022/C) (ex 2018/N) — Änderung der Beihilfe für das LNG-Terminal in Litauen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2114) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D0769BESCHLUSS (EU) 2022/769 DER KOMMISSION vom 13. April 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Litauen vorgelegten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 2290) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32022D2494BESCHLUSS (EU) 2022/2494 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2022 über die Genehmigung des Antrags Litauens, seine Leistungsziele für den dritten Bezugszeitraum zu überarbeiten (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8985) (Nur der litauische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Republik Litauen gerichtet.
Art. 2 32025D1051BESCHLUSS (EU) 2025/1051 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2025 über die Kohärenz der Leistungsziele im gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von Polen vorgelegten Leistungsplanentwurf mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den vierten Bezugszeitraum des Leistungssystems und der Gebührenregelung für den einheitlichen europäischen Luftraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 2921) (Nur der polnische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet.
Art. 2 32026D1025BESCHLUSS (EU) 2026/1025 DES RATES vom 20. Januar 2026 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Finnland
Dieser Beschluss ist an die Republik Finnland gerichtet.