Art. 3 32015D0162
Die Fristen für die Veräußerung des Vermögensverwaltungszweigs ( Wealth Management Business /WMB) von Citadele bis zum 30. Juni 2013 ohne einen Veräußerungstreuhänder oder bis zum 31. Dezember 2013 mit einem Veräußerungstreuhänder (vierte Maßnahme), die in Erwägungsgrund 73 des Beschlusses C(2010) 6202 final corr. der Kommission vom 15. September 2009 zur staatlichen Beihilfe C 26/09 (ex N 289/09), die Lettland für die Umstrukturierung von AS Parex Banka durchzuführen gedenkt, genannt sind, werden gemäß der von Lettland in Anhang II gemachten Verpflichtung geändert.