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Aus denselben Gründen erscheinen die polnischen Maßnahmen verhältnismäßig und rechtfertigen aus dem zwingenden Grund des Allgemeininteresses an der Gewährleistung eines breiten öffentlichen Zugangs zu Fernsehübertragungen von Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung eine Ausnahme vom Grundsatz des durch Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierten freien Dienstleistungsverkehrs. Darüber hinaus werden Rundfunkveranstalter, Rechteinhaber oder andere Marktteilnehmer in anderen Mitgliedstaaten durch die polnischen Maßnahmen nicht diskriminiert oder vom Markt abgeschottet.
Aus denselben Gründen erscheinen die dänischen Maßnahmen verhältnismäßig und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des durch Artikel 56 des Vertrags über…
Die italienischen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des durch Artikel 59 AEUV garantierten freien…
Die deutschen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im EG-Vertrag, und zwar wegen…
Die französischen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im EG-Vertrag, und zwar wegen…
Die finnischen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im EG-Vertrag, und zwar wegen…
Die belgischen Maßnahmen erscheinen angemessen und rechtfertigen eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im EG-Vertrag, und zwar wegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.