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Unter Berücksichtigung der Modalitäten, nach denen diese Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung gesendet werden sollen, der Definition des „qualifizierten Fernsehveranstalters“, der Rolle des Rundfunkrates bei der Beilegung etwaiger Streitigkeiten während der Durchführung dieser Maßnahmen und des Zeitpunkts des Inkrafttretens der endgültigen polnischen Maßnahmen (zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) wird festgestellt, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht über das Maß hinausgehen, das für die Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich des Schutzes des Rechts auf Information und des breiten Zugangs der Öffentlichkeit zur Fernsehberichterstattung über nationale oder nichtnationale Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, erforderlich ist. Daher kann der Schluss gezogen werden, dass die Auswirkungen auf das Eigentumsrecht im Sinne des Artikels 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht über die Auswirkungen hinausgehen, die unmittelbar mit der Aufnahme der Ereignisse in die Liste nach Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU einhergehen.
Die vorgesehenen Maßnahmen gehen nicht über das Maß hinaus, das für die Erreichung des verfolgten Ziels, nämlich des Schutzes des Rechts auf Information und des…
Die genannten polnischen Maßnahmen sind auch insofern mit dem Wettbewerbsrecht der Union vereinbar, als die Festlegung, welche Fernsehveranstalter für die…
Veröffentlichung gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Informationen zu schützen und der…
Aus denselben Gründen erscheinen die polnischen Maßnahmen verhältnismäßig und rechtfertigen aus dem zwingenden Grund des Allgemeininteresses an der…
Die notifizierte Liste der Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung enthält sowohl die Ereignisse, die sich bereits auf der Liste nach Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.