Erwägungsgrund 1 32015D1764
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren erlassen.
Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Beschluss 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren erlassen.