Erwägungsgrund 3 32015D1764
Der Rat hat daher beschlossen, dass bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genannte Pyrotechnika, die zur Verwendung für Trägersysteme, die von Startorganisationen der Mitgliedstaaten oder in Mitgliedstaaten ansässigen Startorganisationen betrieben werden, zur Verwendung für Starts im Rahmen von Raumfahrtprogrammen der Union, ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Weltraumorganisation oder zur Betankung von Satelliten durch in Mitgliedstaaten ansässige Satellitenhersteller erforderlich sind, zulässig sein sollten —