Art. 2 32015D1773BESCHLUSS (EU) 2015/1773 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (Energiestatistik)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32015D0372BESCHLUSS (EU) 2015/372 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32015D2377BESCHLUSS (EU) 2015/2377 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32022D1977BESCHLUSS (EU) 2022/1977 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1175BESCHLUSS (GASP) 2017/1175 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 über die Annahme eines Beitrags eines Drittstaates zur militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/3/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.