Erwägungsgrund 3 32015D1781
Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 erlassen, nach dem für eine dieser vier Personen die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden sollte und die Begründung für diese Person u aktualisieren ist.