Erwägungsgrund 4 32015D1781
Für die besagte Person sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen nun bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründung für diese Person sollte aktualisiert werden.
Für die besagte Person sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen nun bis zum 6. März 2016 verlängert werden, und die Begründung für diese Person sollte aktualisiert werden.