Art. 2 Abs. 1 32015D1824Das der FN GmbH von der EEL GmbH am 1. Juli 2005 gewährte Darlehen sowie die am 1. Juli 2005 gewährte Verlängerung aller Darlehen, die die FN GmbH von der EEL…
Art. 1 32021D2182BESCHLUSS (EU) 2021/2182 DER KOMMISSION vom 6. März 2020 SA.41727 (2016/C) (ex 2016/NN) (ex 2015/CP) über Maßnahmen zugunsten von Empresa de Manutenção de Equipamento Ferroviário, S.A. (EMEF) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1254) (Nur der portugiesische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Maßnahme 1 (Kapitalerhöhungen zugunsten von EMEF), Maßnahme 2 (EMEF gewährte Kredite) und Maßnahme 3 (EMEF gewährte Garantien) stellen keine staatliche Beihilfe…
Art. 2 Abs. null 32016D0152BESCHLUSS (EU) 2016/152 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.27339 (12/C) (ex 11/NN) der Bundesrepublik Deutschland zugunsten des Flughafens Zweibrücken und der den Flughafen nutzenden Luftverkehrsgesellschaften (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5063) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Das Darlehen der Sparkasse Südwestpfalz an die FZG stellt keine staatliche Beihilfe dar.
Art. 1 Abs. 3 32023D0105BESCHLUSS (EU) 2023/105 DER KOMMISSION vom 26. Juli 2022 über die von der französischen Republik durchgeführten Maßnahmen SA.33960 2012/C (ex 2012/NN) zugunsten der aufeinanderfolgenden Betreiber des Flughafens Beauvais-Tillé und der besagten Flughafen nutzenden Fluggesellschaften (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5076) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die der Industrie- und Handelskammer von Oise gewährten Betriebszuschüsse sowie die Liquiditätsvorschüsse, die die Hauptsparte der Industrie- und Handelskammer…
Art. 1 32015D0506BESCHLUSS (EU) 2015/506 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2014 über die Maßnahmen Deutschlands im Hinblick auf die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH und verschiedene Fluggesellschaften SA.15376 (C 27/07) (ex NN 29/07) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 868) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland für die unter den Buchstaben a bis l genannten Unternehmen durchgeführt hat, stellen keine staatlichen Beihilfen im…