Art. 2 32016D0152
1.
Das Darlehen der Sparkasse Südwestpfalz an die FZG stellt keine staatliche Beihilfe dar.
2.
Die Vereinbarung über Flughafendienstleistungen der FZG mit Germanwings vom 30. Juni 2008 stellt keine staatliche Beihilfe dar.
Das Darlehen der Sparkasse Südwestpfalz an die FZG stellt keine staatliche Beihilfe dar.
Die Vereinbarung über Flughafendienstleistungen der FZG mit Germanwings vom 30. Juni 2008 stellt keine staatliche Beihilfe dar.