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Die restriktiven Maßnahmen gelten im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, unbeschadet der Vorrechte und Befreiungen der Mitglieder diplomatischer und konsularischer Missionen, die in einem EU-Mitgliedstaat akkreditiert sind. Zudem lassen die restriktiven Maßnahmen die Ausübung der diplomatischen Tätigkeit und des konsularischen Beistands von Mitgliedstaaten in Syrien unberührt.
Die Unverletzlichkeit und der Schutz von Diplomaten- und Konsularpost gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 und dem Wiener…
„diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen und ihre Mitglieder“ dasselbe wie in dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen und…
wesentlich sind für das Funktionieren der diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen im Rahmen der Wiener Übereinkommen von 1961 und 1963 und
Die restriktiven Maßnahmen gelten im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen und dem Wiener…
Diese Richtlinie berührt nicht die konsularischen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, insbesondere ihre Rechte und Pflichten aufgrund…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Die mit den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.